Mitglied werden

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Wir freuen

uns auf Sie.

Werden Sie Mitglied beim Tennisclub Aldingen, entweder alleine oder gleich zusammen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin und gfls. Ihren Kindern.

Folgende jährlichen Mitgliedsbeiträge fallen an, Aufnahmegebühren gibt es keine:

Beiträge:

Aktiv:

Passiv:

*Schüler ab 18 Jahre sowie Auszubildende, Studenten               


und Wehrpflichtige bis 27 Jahre mit Nachweis)


Alle Beiträge sind Jahresbeiträge in Euro



Antrag runterladen

Details zur Mitgliedschaft

  • Leistungen

    Die aktive Mitgliedschaft im TC-Aldingen enthält die freie Spielberechtigung auf den Plätzen 1 bis 5.


    Das Mitglied erhält einen  Mitgliedsausweis, der gleichzeitig als Spielberechtigungskarte genutzt werden kann.


    Bei entsprechender Spielstärke kann das Mitglied kostenlos an den Verbandsspielen seiner Altersklasse teilnehmen.


    Weitere Leistungen, die in der Mitgliedschaft enthalten sind:


    • Nutzung der Tischtennisplatte
    • Nutzung des Kleinfeldtennisplatzes
    • Teilnahme an allen Veranstaltungen, die im Laufe einer Saison angeboten werden.
    • Spielberechtigung auf den Plätzen des TC Neckarrems und des TC Hochberg, jeweils mit einem dortigen Vereinsmitglied

  • Bewirtung

    Jedes erwachsene aktive Mitglied*) bewirtet innerhalb der Saison (Mai – September) an einem Freitagabend im Clubhaus. 


    Die Termine hängen im Clubhaus im Flur an der Pinnwand aus. Es können sich dort Teams bis zu drei Personen eintragen.


    Bei frühzeitigem Eintragen werden die Bewirtungsteams auch auf der Homepage im

    Vereinskalender erfasst. 


    Wer sich bis sonntagabends bei karl-georgi@tc-aldingen.de meldet,kann für den folgenden Freitag auch eine Werbung/Veröffentlichung im Amtsblatt (u.U. mit dem angebotenen Essen) veranlassen.


    Es sollen 1 – 2 Essen angeboten werden.

    Die Bewirtung findet von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr statt.


    *) Gilt ab dem Jahr, in dem das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Aktive Mitglieder sind vom

    Bewirtungsdienst befreit ab dem Jahr, in dem sie 70 werden. Aktive Mitglieder sind im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft ebenfalls befreit.



  • Arbeitseinsatz

    Bei Neumitgliedern entfällt im ersten Jahr der Arbeitseinsatz und die Bewirtung.

     

    Alle aktiven Mitglieder (ab dem Kalenderjahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird) müssen pro Jahr 6 Arbeitsstunden für den Verein leisten. 


    Bei zu wenig geleisteten Arbeitsstunden werden dem Mitglied z. Zt. € 13/Stunde in Rechnung gestellt. 



  • Altersgrenzen und Fristen

    Aktive Mitglieder, die im Kalenderjahr 6 werden: beitragspflichtige Mitgliedschaft beginnt.


    Aktive Mitglieder, die im Kalenderjahr 16 werden: Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitseinsatz beginnt.


    Aktive Mitglieder, die im Kalenderjahr 18 werden: 

    Verpflichtung zur Erbringung von einem Bewirtungsdienst beginnt.


    Aktive Mitglieder, die im Kalenderjahr 18 werden: 

    Wenn noch in Ausbildung, Umstellung Beitrag von 50 EUR auf 70 EUR, bis längstens 27.


    Aktive Mitglieder, die im Kalenderjahr 70 werden: Verpflichtung zu Arbeitseinsatz und zur Bewirtung entfällt.


    Die Mitgliedschaft kann zum 31.12. eines Jahres mit Wirksamkeit für das Folgejahr von aktiv auf passiv gestellt werden.


    Die Mitgliedschaft kann zum 30.09. eines Jahres mit Wirksamkeit für das Folgejahr gekündigt werden.


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